Abgeschlossenheits-
erklärungen
im Hunsrück -
rein, regional,
rechtssicher.

Abgeschlossenheitserklärungen, Bestandspläne,Aufteilungspläne nach WEG § 3 sowie Wohnflächenberechnungen nach WoFlV für Immobilienmakler, Bauträger
und Investoren in der Region Rhein-Mosel-Hunsrück-Nahe.

Abgeschlossenheitserklärungen

Rechtssicher und
notarkonform

Aufteilungspläne nach WEG § 3

Präzise, digital
und maßstabsgetreu

Regional vor Ort

Im Hunsrück zwischen
Rhein und Mosel

Warum reingeteilt?

Wir verbinden architektonisches Know-how mit rechtlicher Sicherheit und regionaler Erfahrung.

Unsere Leistungen

Bestandsaufnahme

Vor-Ort-Erfassung
und Dokumentaion Ihrer
Immobilie.

Behördenservice

In enger Zusammenarbeit mit dem Bauamt und Ihrem Notar.

Aufteilungspläne nach WEG § 3

Maßstabsgetreue Aufteilungspläne für alle Geschosse.

Abgeschlossenheitserklärungen

Erstellung von Abgeschlossenheitserklärungen für Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Unser Ablauf

1

Unterlagen senden

Sie senden uns Ihre Pläne und Infos.

2

Laserscan vor Ort

Wir erfassen das Objekt digital und präzise.

3

Prüfung

Wir prüfen Machbarkeit und Unterlagen.

4

Erstellung

Wir erstellen Ihre Unterlagen.

5

Notartermin

Fertig zur Beurkundung und Einreichung.

Regional im Einsatz

Von Rhein und Mosel geteilt -
im Hunsrück zuhause

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen?
Wir sind gerne für Sie da.

Persönlich. Kompetent. Regional.

FAQ

Häufige Fragen:

1. Was ist eine Abgeschlossenheitserklärung?

Die Abgeschlossenheitserklärung ist die behördliche Grundlage für die Aufteilung einer Immobilie in rechtlich eigenständige Einheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG §3). Sie bestätigt, dass Wohnungen oder Gewerbeeinheiten baulich klar voneinander getrennt und separat nutzbar sind.

Immer dann, wenn ein Gebäude in einzelne Eigentumseinheiten wie Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten aufgeteilt werden soll.

Ja. Auch bestehende Gebäude können in Eigentumseinheiten aufgeteilt werden, sofern die baulichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Einzelne Eigentumseinheiten lassen sich häufig wirtschaftlich attraktiver verkaufen als eine Gesamtimmobilie.

Nein. Reingeteilt übernimmt die Abstimmung mit dem Bauamt, ihrem Notar und weiteren Beteiligten.

Ja, Präzise Bestandspläne bilden die Grundlage für Abgeschlossenheitserklärungen und Aufteilungspläne. Reingeteilt erstellt hierfür eine exakte digitale Laserbestandsaufnahme vor Ort – durchgeführt durch qualifizierte Experten für Wohnflächenberechnung.

Reingeteilt koordiniert den Austausch mit Ihrem Notar. Wir stellen die Abgeschlossenheitserklärung inklusive aller erforderlichen Unterlagen bereit, sodass Ihr Notar die Teilungserklärung erstellen kann. Bei Rückfragen stehen wir in engem Austausch mit Ihrem Notar.

Bei vermieteten Bestandsgebäuden können mietrechtliche Vorgaben, Milieuschutzsatzungen sowie mögliche Genehmigungspflichten nach § 250 BauGB eine wichtige Rolle spielen. Deshalb prüfen wir nicht nur die planerischen Voraussetzungen, sondern auch die praktische und rechtliche Umsetzbarkeit Ihrer Aufteilung.

Wir sind in der Region Rhein-Mosel-Hunsrück-Nahe mit unserem Full-Service tätig. Bundesweit erstellen wir nur Abgeschlossenheitserklärung bei vollumfänglichen aktuellen vorhandenen Bestandszeichnungen.

Die Kosten richten sich nach Größe und Einheitenzahl Ihrer Immobilie. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot – fair, verbindlich und ohne versteckte Kosten. Starten Sie Ihre Anfrage ganz einfach über den Anfrageprozess auf dieser Website.

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